Voraussetzungen für den Hochseeschein
Um den Hochseeausweis zu erhalten, muss die Kandidatin, der Kandidat:- das 16. Altersjahr vollendet haben
- die Hochseeschein-Theorieprüfung mit Erfolg bestehen
- eine nautische Grundausbildung (D-Schein) nachweisen
- einen Nothilfeausweis (nicht älter als 4 Jahre) vorlegen
- eine Bestätigung über genügendes Seh- und Hörvermögen vorlegen
- die erforderliche Praxis auf See nachweisen (1000 Meilen)
Bedingungen für Hochseeschein
Daten-Erfassung für Hochsee-Ausweis
Fahrten- und Ausbildungs-Nachweis
Aufgrund der per 1.10.2014 durch das Schweiz. Seeschifffahrtsamt geänderten Hochseeausweis-Verordnung haben die bisherigen Fahrten-Nachweise ihre Gültigkeit verloren. Ab 1.3.2015 gilt nur noch der neue "Fahrtennachweis Segelschiff zur Erlangung des Schweiz. Hochsee-Ausweises (Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting)".
Bei Joy-Sailing erhalten Sie kostenlos Ihr Exemplar:
Merkblatt zu Hochsee-Ausweis-Prüfung
Attest Sehvermögen
Attest Hörvermögen
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